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2 INSPIRE GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Stand: November 2026

Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der 2 INSPIRE GmbH, Dorfplatz 7, 83454 Anger (nachfolgend „2 INSPIRE") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und Trainingsleistungen im Bereich agiler Arbeitsweisen und Organisationsentwicklung.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, 2 INSPIRE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von 2 INSPIRE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von 2 INSPIRE oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Leistungsumfang, Projektdauer und Vergütung werden für jedes Projekt individuell in einem gesonderten Projektvertrag bzw. Angebot festgelegt. Diese AGB gelten ergänzend zu den jeweiligen individuellen Vereinbarungen.

§ 3 Leistungsumfang

2 INSPIRE erbringt Beratungs-, Coaching-, Moderations- und Trainingsleistungen im Bereich agiler Arbeitsweisen (u. a. Agile Coaching, Scrum Master as a Service, SAFe & Skalierung, Workshops, Führungskräfte- Begleitung, Organisationsentwicklung). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Projektvertrag.

2 INSPIRE schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis (Dienstvertrag), sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vertraglich zugesichert wird (Werkvertrag).

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Tages- bzw. Stundensatzbasis, sofern im Einzelfall nicht eine Pauschalvergütung vereinbart wird. Die konkreten Sätze ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist 2 INSPIRE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Übernachtung) werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass 2 INSPIRE die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und Zugänge (z. B. zu Teams, Tools, Räumlichkeiten) rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von 2 INSPIRE.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und -modalitäten werden individuell im jeweiligen Projektvertrag geregelt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 7 Terminabsagen und Terminverschiebungen

Vereinbarte Termine (Coaching-Sessions, Workshops, Trainings) können vom Auftraggeber in Textform kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, wenn die Mitteilung mindestens 7 Werktage vor dem Termin bei 2 INSPIRE eingeht.

Bei späterer Absage oder Verschiebung ist 2 INSPIRE berechtigt, 50 % der vereinbarten Vergütung für den Termin in Rechnung zu stellen, bei Absage am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen 100 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass 2 INSPIRE ein geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt es 2 INSPIRE, den Termin anderweitig zu belegen, entfällt die Berechnung entsprechend.

Sagt 2 INSPIRE einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) ab, wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit § 11 nichts anderes bestimmt.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 9 Referenznennung

2 INSPIRE ist berechtigt, den Namen und ggf. das Logo des Auftraggebers als Referenz in eigenen Marketingmaterialien (z. B. Website, Portfolio, Präsentationen) zu nennen, sofern keine über § 8 hinausgehenden vertraulichen Projektinhalte offengelegt werden. Der Auftraggeber kann dieser Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen; ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die weitere Nennung.

§ 10 Geistiges Eigentum

Von 2 INSPIRE im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Materialien (z. B. Workshop-Unterlagen, Konzepte, Präsentationen) verbleiben im geistigen Eigentum von 2 INSPIRE. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch im Rahmen des vereinbarten Projektzwecks. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 2 INSPIRE.

§ 11 Haftung

2 INSPIRE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 2 INSPIRE beruhen.

Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet 2 INSPIRE beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, in jedem Fall jedoch begrenzt auf maximal 100.000 € pro Schadensfall.

Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Traunstein (Amtsgericht Traunstein bzw. das sachlich zuständige Gericht).

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der jeweiligen Projektverträge bedürfen der Textform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 2 INSPIRE GmbH · Stand: November 2026.
Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter www.twoinspire.de/agb.html.

2 INSPIRE GmbH · Dorfplatz 7 · 83454 Anger · info@twoinspire.de · www.twoinspire.de

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